Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch des Anschlussnutzers in den Netzen der GWBS Netz GmbH der Messstellenbetrieb und/oder die Messung von einem Dritten durchgeführt werden. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.
Bezug nehmend auf die "Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens" der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001 vom 09.09.2010) stellt die GWBS Netz GmbH nachfolgend die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge als Muster zum Download bereit.