Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Alle 3 Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzulegen.
Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2024
Der Grundversorger Erdgas in unserem Netz wurde zum Stichtag 01.07.2021 ermittelt, die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 übernimmt:
Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH